Die ASA-Richtlinien sollten seit dem 1. Januar 2000 umgesetzt sein und sind für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden obligatorisch.
Sie beinhalten Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie deren Verbesserung, aber auch eine Notfallplanung und Massnahmen zur Verhinderung von Schadenereignissen und Verminderung allfälliger Schäden.
Wir unterstützen und beraten Ihren SiBe (Sicherheitsbeauftragter) und den KOPAS (Koordinationsperson für Arbeitssicherheit) beim Aufbau eines Konzeptes. Übernehmen aber auch auf Wunsch dessen Erstellung, wobei eine sehr enge Zusammenarbeit mit SiBe und KOPAS nicht nur wünschenswert sondern zwingend notwendig ist.
Durch Einblick in verschiedenste Wirtschaftszweige sind wir in der Lage, ein voll und ganz auf Ihren Betrieb und dessen Bedürfnisse abgestimmtes Konzept zu erarbeiten und dabei die wirtschaftlichen, betrieblichen und gesetzlichen Wünsche und Anforderungen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen - dabei aber das von der SUVA angestrebte Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.